Selbsttest

EU-AI-Act-Selbsttest für Unternehmen

Der EU AI Act ist keine Empfehlung, sondern geltendes Recht. Daneben gelten weitere Vorschriften. Die DSGVO betrifft personenbezogene Daten über den gesamten KI-Einsatz hinweg, einschließlich Eingaben, Ausgaben, Speicherung und Weitergabe. Dieser Selbsttest zeigt deshalb beides — AI-Act-Einstufung und eine schnelle Datenschutz-Ampel für KI-Nutzung.

26 Fragen
7+1 Dimensionen
2 Signale
Rahmen

Was dieser Test misst

Der Score verdichtet Selbstauskünfte zu ausgewählten Kontrollen. Er weist weder Rechtmäßigkeit noch vollständige Pflichterfüllung nach. Entscheidend sind offene Voraussetzungen, die Rolle je System und die jeweils geltenden Fristen. Achtung: Viele potenzielle KI-Fehltritte sind keine AI-Act-Verstöße, sondern DSGVO-Verstöße mit KI-Tools.

Anwendbarkeit & Rolle

Fallen Sie überhaupt unter den AI Act, und in welcher Rolle — Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler? Die Rolle bestimmt, welche Pflichten greifen.

Inventar & Risikoklassifizierung

Haben Sie alle eingesetzten KI-Systeme erfasst — inklusive eingebetteter KI in Drittanwendungen — und sauber nach Risikoklassen eingeordnet?

Verbotene Praktiken (Art. 5)

Neun verbotene Praktiken müssen sicher ausgeschlossen sein. Ein einzelner Treffer ist eine rechtliche Red Flag und wird nicht durch gute Antworten in anderen Bereichen relativiert.

Hochrisiko-Pflichten (Art. 6)

Hochrisiko hängt vom konkreten Einsatzzweck, gesetzlichen Ausnahmen und gegebenenfalls Produktrecht ab. Die daraus folgenden Pflichten unterscheiden sich nach Rolle und Anwendungsfrist.

Transparenz & Kennzeichnung (Art. 50)

Anbieter müssen ihre Systeme je nach einschlägigem Transparenzfall passend gestalten und synthetische Inhalte unter Berücksichtigung gesetzlicher Ausnahmen maschinenlesbar markieren. Betreiber müssen je nach Einsatz unter anderem über Deepfakes, Texte von öffentlichem Interesse sowie Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren.

AI-Literacy & Organisation (Art. 4)

Art. 4 verlangt angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Klare Verantwortlichkeiten und Vorfallprozesse sind sinnvolle Organisationskontrollen, aber keine eigenständigen Art.-4-Formvorgaben.

GPAI & Drittanbieter

Welche Foundation Models stecken in Ihren Systemen — auch indirekt über SaaS? Regeln Ihre Verträge, was Sie zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten brauchen?

DSGVO bei KI-Nutzung

Welche personenbezogenen Daten fließen in KI-Tools, auf welcher Grundlage, mit welcher Anbieterbindung — und mit welchem Risiko für Drittlandtransfer oder unkontrollierte Weiterverwendung?

Selbsttest

26 Fragen für eine ehrliche Standortbestimmung

Prüfen Sie zuerst Rolle und Anwendbarkeit. Bewerten Sie danach jede einschlägige Aussage mit Nein, Teilweise oder Ja; bei rollen- oder systembezogenen Fragen kann Nicht anwendbar gewählt werden. Der Reife-Score berücksichtigt nur einschlägige Fragen. Die Art.-5-Prüfung bleibt davon getrennt.

„Ja“ setzt voraus, dass alle einschlägigen Teile der Aussage geprüft und erfüllt sind; „Teilweise“ bedeutet konkrete Maßnahmen mit benannten Lücken. Unbekannt oder ungeprüft zählt als „Nein“. „Nicht anwendbar“ setzt eine begründete Rollen- oder Systemprüfung voraus und darf fehlendes Wissen nicht ersetzen.

Bei noch nicht geltenden Pflichten bewerten Sie die Vorbereitung auf die einschlägige Frist; der Score unterscheidet keine aktuellen Verstöße von Vorbereitungslücken.

0 Nein
1 Teilweise
2 Ja
– Nicht anwendbar
Hinweis vor dem Start: Dieser Selbsttest ist keine Rechtsberatung und kein Datenschutz-Audit. Er unterstützt die Standortbestimmung, ersetzt aber keine juristische Prüfung durch qualifizierte Beratung. Für rechtsverbindliche Bewertungen — insbesondere zur Einstufung Ihrer Systeme, zu Konformitätsbewertungen, Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfers — ziehen Sie spezialisierte Beratung hinzu.
Anwendbarkeit & Rolle

Diese Fragen klären, ob Ihr Unternehmen unter den AI Act fällt — und in welcher Rolle. Die Rolle bestimmt, welche Pflichten überhaupt gelten.

1. Wir haben geprüft, ob wir im Sinne des AI Act Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler sind — und für welche Systeme in welcher Rolle.

2. Wir kennen die extraterritoriale Reichweite: auch KI-Ausgaben, die in der EU verwendet werden, können Pflichten auslösen — unabhängig vom Firmensitz.

3. Bei jeder Eigenentwicklung oder wesentlichen Anpassung eines KI-Systems prüfen wir bewusst, ob wir damit vom Betreiber zum Anbieter werden.

Inventar & Risikoklassifizierung

Ohne Inventar keine Compliance. Diese Dimension prüft, ob Sie wissen, welche KI-Systeme im Haus sind — und wie sie regulatorisch einzuordnen sind.

4. Wir haben ein aktuelles Inventar aller eingesetzten KI-Systeme, inklusive eingebetteter KI in Drittanwendungen (z. B. Office-Suiten, CRM, Recruiting-Tools).

5. Für jedes System sind verbotene Einsätze, eine mögliche Hochrisiko-Einstufung und zusätzliche Transparenzpflichten getrennt geprüft und begründet dokumentiert. Transparenzpflichten können auch bei Hochrisiko-Systemen gelten.

6. Wir haben einen definierten Prozess, wie neue KI-Systeme vor Einführung klassifiziert werden — nicht erst im Nachhinein.

Verbotene Praktiken (Art. 5)

Die Verbote 1 bis 8 gelten seit 2. Februar 2025. Das Verbot bestimmter Systeme für nicht einvernehmliche intime Inhalte oder Missbrauchsdarstellungen folgt im Dezember 2026. Hier gibt es kein „Teilweise“: Die verbotenen Einsätze müssen aktiv und belastbar ausgeschlossen sein. Gesetzliche Ausnahmen dürfen nur nach konkreter rechtlicher Prüfung berücksichtigt werden. Ein „Nein“ kann auch eine fehlende Prüfung bedeuten und ist noch kein Nachweis eines Verstoßes. Ein „Nein“ wird als separate rechtliche Red Flag ausgewiesen, nicht mit dem Reife-Score verrechnet.

7. Wir haben die Tatbestände des Art. 5 geprüft und schließen die dort verbotenen Formen schädlicher Manipulation, der Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit und des Social Scorings aus.

8. Wir schließen nach Prüfung die nach Art. 5 verbotenen individuellen Kriminalitätsprognosen allein auf Basis von Profiling oder Persönlichkeitsmerkmalen sowie ungezieltes Scraping von Internet- oder CCTV-Material für Gesichtsdatenbanken aus. Eine zulässige Unterstützung menschlicher Bewertungen auf Basis objektiver, überprüfbarer Tatbezüge wäre gesondert rechtlich geprüft.

9. Wir haben die weiteren Art.-5-Tatbestände geprüft und schließen die verbotenen Einsätze aus: Emotionserkennung in Arbeit oder Bildung, biometrische Kategorisierung und Echtzeit-Fernidentifizierung zur Strafverfolgung. Beanspruchte Ausnahmen, etwa medizinische oder Sicherheitszwecke bei Emotionserkennung, sind konkret rechtlich geprüft und dokumentiert. Das zusätzliche Verbot bestimmter Systeme für nicht einvernehmliche intime Inhalte oder Missbrauchsdarstellungen ab 2. Dezember 2026 ist berücksichtigt.

Hochrisiko-Pflichten (Art. 6)

Hochrisiko kann sich aus konkreten Anhang-III-Anwendungen ergeben, etwa in Recruiting, Kreditwürdigkeitsprüfung oder Bildung. Die Bereichszugehörigkeit allein genügt nicht: Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 3 und der Profiling-Vorbehalt sind zu prüfen. Beim Produktpfad zählen Sicherheitsfunktion beziehungsweise Produkteigenschaft und die vorgeschriebene Dritt-Konformitätsbewertung. Je nach Produktrecht gelten besondere sektorale Regeln, insbesondere bei Maschinen und Fahrzeugen; daraus folgt nicht automatisch das gesamte horizontale Pflichtenpaket. Die einschlägige Anwendungsfrist ist je System festzuhalten.

10. Als Anbieter von Hochrisiko-Systemen, für die Art. 9 einschlägig ist, haben wir ein dokumentiertes Risikomanagement über den Lebenszyklus. Als reiner Betreiber ohne diese Anbieterpflicht wählen wir hier „Nicht anwendbar“ und bewerten unsere Kontrollen in Fragen 11 und 12.

11. Menschliche Aufsicht ist nicht nur beschrieben, sondern operativ wirksam: benannte Personen können Entscheidungen überprüfen, korrigieren und den Betrieb stoppen.

12. Wir erfüllen die folgenden ausgewählten Kontrollen für unsere Rolle: als Anbieter halten wir technische Dokumentation (Anhang IV), Datenqualitätsnachweise (Art. 10) und automatisches Logging (Art. 12) vor; als Betreiber nutzen wir die Systeme nach Anleitung, sichern menschliche Aufsicht, überwachen den Betrieb, bewahren Logs im Rahmen unserer Kontrolle auf und melden schwerwiegende Vorfälle. Einschlägige Anforderungen an Eingabedaten, Beschäftigten- und Betroffeneninformation sowie gegebenenfalls eine Grundrechte-Folgenabschätzung sind geprüft (Art. 26/27). Dies ist eine Auswahl von Kontrollen; weitere Pflichten unserer Rolle werden gesondert geprüft.

Transparenz & Kennzeichnung (Art. 50)

Die Pflichten gelten ab 2. August 2026 auch unterhalb der Hochrisiko-Schwelle. Sie unterscheiden Rollen: Anbieter gestalten Systeme für Transparenz und markieren synthetische Inhalte maschinenlesbar; Betreiber informieren Betroffene über bestimmte Einsätze und kennzeichnen Deepfakes oder einschlägige Texte. Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

13. Als Anbieter von Chatbots oder Sprachagenten gestalten wir diese so, dass Nutzer klar erkennen, wenn sie mit einem KI-System interagieren — sofern dies nicht aus den Umständen offensichtlich ist.

14. Als Anbieter generativer KI-Systeme sorgen wir im Anwendungsbereich von Art. 50 Abs. 2 für technisch machbare, wirksame maschinenlesbare Erkennbarkeit. Ausnahmen, etwa unterstützende Standardbearbeitung oder keine wesentliche Änderung von Eingaben beziehungsweise ihrer Semantik, sind geprüft; bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren, ist die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 berücksichtigt.

15. Als Betreiber informieren wir betroffene Personen über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung und legen Deepfakes sowie KI-generierte oder -manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offen, soweit keine Ausnahme greift.

AI-Literacy & Organisation

Art. 4 verlangt seit Februar 2025 Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz von Personen, die für Anbieter oder Betreiber mit KI arbeiten. Er schreibt weder ein bestimmtes Kompetenzniveau noch eine Schulungsform oder ein Governance-Gremium vor. Die Fragen 17 und 18 prüfen deshalb ausdrücklich Best Practice beziehungsweise rollenbezogene Pflichten.

16. Wir treffen angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Personen, die für uns mit KI arbeiten. Dabei berücksichtigen wir Wissen, Erfahrung, Ausbildung oder Schulung sowie die konkreten Systeme und Risiken; eine formale Zertifizierung oder ein bestimmtes Kompetenzniveau behaupten wir nicht.

17. Best Practice, nicht Art.-4-Formpflicht: Verantwortlichkeiten für KI-Einsatz, Freigaben und Eskalationen sind in einer für uns passenden Form geklärt.

18. Best Practice und bei bestimmten Rollen gesetzlich relevant: Wir erkennen schwerwiegende Vorfälle intern und melden sie, wo für unsere Rolle gefordert, fristgerecht an die zuständigen Behörden.

GPAI & Drittanbieter

Die meisten Unternehmen sind Betreiber oder beziehen KI über Dritte. Ein Foundation Model ist nicht automatisch ein GPAI-Modell im Sinne des AI Act. GPAI-Pflichten treffen primär Modellanbieter; für Betreiber zählen passende Nutzungsanleitungen, Leistungsgrenzen, Datenbedingungen und Eskalationswege.

19. Wir wissen, welche KI-Modelle und KI-Anbieter in unseren Systemen stecken — auch indirekt über eingekaufte SaaS-Lösungen — und prüfen bei Bedarf, ob tatsächlich ein GPAI-Modell im Sinne des AI Act relevant ist.

20. Für KI-Systeme von Dritten liegen die für unsere Rolle benötigten Informationen und Kontaktwege vor: Nutzungsanleitung, Leistungsgrenzen, Datenbedingungen, Zuständigkeiten und Eskalationswege. Trainingsdaten-Zusammenfassung oder systemisches Risiko sind dagegen primär Pflichten von GPAI-Modellanbietern.

21. Best Practice, keine allgemeine eigenständige GPAI-Betreiberpflicht: Wir haben eine Policy für den Umgang mit GPAI, die Sensitivitätsstufen, zulässige Eingaben, Datenabfluss und Prüfpflichten klar regelt — und halten uns daran.

DSGVO-Schnellcheck für KI-Nutzung

Der AI Act klassifiziert das KI-System. Die DSGVO greift, sobald personenbezogene Daten in die Nutzung einfließen — etwa Kunden-, Beschäftigten-, Bewerber- oder Gesundheitsdaten. Dieser Block ist bewusst praktisch gehalten: Er zeigt, ob Datenschutz als Betriebsfrage geklärt ist. Das ist besonders relevant, weil viele wichtige KI-Modelle nicht aus der EU kommen.

22. Wir wissen, welche personenbezogenen Daten in KI-Tools verarbeitet werden: in Prompts (Eingaben), hochgeladenen Dateien, Antworten, angebundenen Wissensquellen wie M365/CRM/ERP und Logs (technischen Protokollen) — inklusive Beschäftigten-, Kunden- und Bewerberdaten.

23. Für KI-Nutzungen mit personenbezogenen Daten sind Zweck, Rechtsgrundlage, zulässige Datenkategorien und Informationspflichten geklärt — ebenso, ob eine DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) nötig ist, also eine strukturierte Datenschutz-Risikoprüfung vor dem Einsatz. Bei ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung sind Art. 22 und die einschlägigen Schutzvorkehrungen geprüft. Auskunft, Berichtigung und Löschung können wir im KI-Workflow praktisch erfüllen, soweit sie rechtlich geboten sind.

24. Für KI-Anbieter und KI-Funktionen in SaaS-Lösungen ist geklärt, welche datenschutzrechtliche Rolle der Anbieter hat. Falls er als Auftragsverarbeiter handelt, sind AVV, Unterauftragsverarbeiter, Löschfristen und Aufbewahrung von Prompts/Antworten geregelt; falls nicht, ist dokumentiert, auf welcher Grundlage die Nutzung zulässig ist und ob Eingaben für Training oder Produktverbesserung verwendet werden.

25. Datenresidenz und Drittlandtransfer sind geprüft: Wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer aus Support oder Subprozessoren zugreifen kann und welche Garantien dafür gelten, ist dokumentiert — nicht nur aus Anbieter-Marketing abgeleitet.

26. Mitarbeitende haben klare Leitplanken: freigegebene KI-Tools, No-Go-Daten, Berechtigungen, Vertraulichkeitslabels, risikogerechte Maskierung oder Ersetzung identifizierender Angaben (keine automatische Anonymisierung), Audit-Logs und Eskalation bei Unsicherheit.

Methodik

Worauf dieser Selbsttest aufbaut

Dieser Selbsttest orientiert sich an der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), den Leitlinien und Q&A der Europäischen Kommission und des AI Office zu verbotenen Praktiken, Art. 4, GPAI und den finalen Art.-50-Transparenzpflichten vom 20. Juli 2026. Der Test trennt deshalb anwendbare Reife-Fragen von Art.-5-Ausschlusskriterien und berücksichtigt rollen- oder systemabhängige Fragen nur, wenn sie einschlägig sind. Der DSGVO-Block verdichtet die operativ häufigsten KI-Datenschutzfragen: personenbezogene Daten, Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer, Retention, Trainingsnutzung und interne Nutzungsleitplanken. Als übergreifende Kontrollarchitektur wurde das NIST AI Risk Management Framework herangezogen. Fragen, Gewichtung und Schwellen sind eine eigene redaktionelle Heuristik, kein validiertes Compliance-Messinstrument. Die Auswahl der Fragen folgt dem gleichen Prinzip wie beim KI-Readiness-Selbsttest: wenige, scharf gestellte Items pro Dimension, keine vollständige Compliance-Prüfung, sondern eine Standortbestimmung in fünf bis zehn Minuten.

Transparenzhinweis: Dieser Selbsttest wurde unter KI-Unterstützung inhaltlich erarbeitet, redaktionell durchgesehen und wird laufend aktualisiert, wenn sich AI-Act-Guidance oder Praxisstand ändern.

Interpretation

Die vier AI-Act-Profile plus DSGVO-Ampel

Der Test soll keine juristische Ja-Nein-Antwort simulieren. Er zeigt, wo Ihr Unternehmen heute steht und welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Der AI-Act-Reife-Score berücksichtigt nur anwendbare Fragen; Art.-5-Red-Flags stehen separat daneben und verhindern jede Entwarnung durch einen hohen Score. Offene Kernvoraussetzungen übersteuern die Prozentprofile: Ein „Nein“ in Fragen 1, 4, 5, 10–16, 18 oder 20 führt zu „Anwendbare Voraussetzungen offen“, ein „Teilweise“ dort zu „Kernvoraussetzungen teilweise geklärt“. Nicht anwendbare Fragen sind ausgenommen. Die DSGVO-Ampel ist rot, sobald eine der fünf Voraussetzungen ungeklärt ist, gelb bei Teilmaßnahmen und nur bei fünf vollständigen Antworten grün. Auch Grün ist kein Datenschutz-Nachweis.

0–33 % der anwendbaren Punkte

Hoher Klärungsbedarf. Viele abgefragte Voraussetzungen sind noch ungeklärt. Priorisieren Sie die betroffenen Systeme nach Risiko und ziehen Sie bei rechtlichen Unsicherheiten spezialisierte Beratung hinzu.

Über 33 % bis einschließlich 64 % der anwendbaren Punkte

Auf gutem Weg, aber mit Lücken. Ein Teil der abgefragten Kontrollen besteht. Klären Sie offene Voraussetzungen für die betroffenen Einsätze nach Risiko und Fälligkeit.

Über 64 % bis einschließlich 90 % der anwendbaren Punkte

Viele Kontrollen beschrieben. Nach Ihrer Selbstauskunft bestehen viele der abgefragten Kontrollen. Prüfen Sie deren Nachweise und Wirksamkeit an den wichtigsten Systemen; der Score belegt keine vollständige Compliance.

Über 90 % der anwendbaren Punkte

Hoher Selbstauskunfts-Score. Die Selbstauskunft weist wenige oder keine Lücken in dieser Auswahl aus. Überprüfen Sie Nachweise risikogerecht und bewerten Sie Änderungen an Systemen, Anbietern und Rechtslage erneut.

Mindestens eine DSGVO-Antwort „Nein“

Rot. Datenschutz ist nicht belastbar geklärt. Offene Voraussetzungen für KI-Nutzung mit personenbezogenen Daten sind vor Einsatz beziehungsweise Fortsetzung gezielt zu klären.

Kein „Nein“, mindestens einmal „Teilweise“

Gelb. Erste Leitplanken sind da, aber Anbieter, Rechtsgrundlage oder Drittlandtransfer sind noch nicht durchgehend sauber.

Alle fünf DSGVO-Antworten „Ja“

Grün. Die Datenseite wirkt operativ kontrolliert. Trotzdem bleiben neue Tools, neue Datenkategorien und Anbieterwechsel prüfpflichtig.

Weiterlesen

Der strategische Blick auf die gleiche Frage

Dieser Test ist bewusst eng an Regulierung und Datenschutz geführt. Wenn Sie parallel strategisch prüfen wollen, wie KI-ready Ihr Unternehmen insgesamt ist — Problemfit, Daten, Prozesse, Führung, Talent, Wertbeitrag und Governance — empfiehlt sich der Schwestertest.

Originalquellen

Wo Sie die Pflichten im Wortlaut nachlesen

Der Selbsttest verdichtet — die Originalquellen sind der Maßstab. Die folgenden Einstiege decken Gesetzestext, Anwendungsfristen, EU-Auslegungshilfen zu den kritischen Artikeln, Art.-50-Transparenzhilfen, AI-Literacy-Hilfen, GPAI-Regime und die nationalen Servicestellen in Österreich und Deutschland ab.

QuelleZweckHerausgeber
Verordnung (EU) 2024/1689 — EUR-Lex ↗ Amtlicher Volltext im Amtsblatt der EU — die rechtsverbindliche Grundlage. Amt für Veröffentlichungen der EU
Verordnung (EU) 2026/1744 — Digital Omnibus on AI ↗ Amtliche Änderung des AI Act: unter anderem neue Anwendungsfristen für Hochrisiko-Systeme, die Art.-50-Übergangsfrist und das zusätzliche Art.-5-Verbot für bestimmte nicht einvernehmliche intime Inhalte oder Missbrauchsdarstellungen. Amt für Veröffentlichungen der EU
AI Act — Überblick inkl. Timeline ↗ Ziele, Risikoklassen und aktuelle Anwendungsdaten: in Kraft 1. August 2024; Verbote und AI-Literacy seit 2. Februar 2025; GPAI und Governance seit 2. August 2025; Grundanwendung ab 2. August 2026; bestimmte Hochrisiko-Bereiche ab 2. Dezember 2027; produktintegrierte Hochrisiko-Systeme ab 2. August 2028. Europäische Kommission
AI Office ↗ EU-Stelle für Guidance und die Aufsicht über GPAI-Modelle; die nationalen Marktüberwachungsbehörden setzen die Regeln für KI-Systeme grundsätzlich auf nationaler Ebene durch. Europäische Kommission
AI Act Single Information Platform / Service Desk ↗ Operativer Einstieg für Umsetzungsfragen: AI Act Explorer, Compliance Checker, FAQ, nationale Ressourcen und Kontakt zum Service-Desk-Team. Europäische Kommission / AI Office
Guidelines zu verbotenen Praktiken (Art. 5) ↗ Offizielle Auslegungshilfe zu den verbotenen KI-Praktiken (Februar 2025). Europäische Kommission
Guidelines zur Definition eines KI-Systems ↗ Abgrenzung, was überhaupt unter den AI Act fällt (Februar 2025). Europäische Kommission
Finale Leitlinien zu Art.-50-Transparenzpflichten ↗ Finale Auslegung vom 20. Juli 2026: getrennte Pflichten von Anbietern und Betreibern, Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Deepfakes und Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse; anwendbar ab 2. August 2026. Europäische Kommission / AI Office
Quick Facts zu Art. 50 ↗ Kurzüberblick zu vier Transparenzfällen, Durchsetzung und der Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Kennzeichnung bestimmter generativer Bestandssysteme. Europäische Kommission / AI Office
AI Literacy — Q&A der Kommission ↗ Offizieller Einstieg zu Art. 4: Zielgruppe, Mindestinhalte, risikobasierter Zuschnitt und Durchsetzung. Europäische Kommission / AI Office
Repository of AI literacy practices ↗ Praxisbeispiele für AI-Literacy-Maßnahmen. Die Sammlung begründet keine Konformitätsvermutung, eignet sich aber als Vergleichspunkt für Programme. Europäische Kommission / AI Office
GPAI Code of Practice — Inhalte ↗ Aktuelle offizielle Landingpage zu Inhalt und Struktur des freiwilligen GPAI Code of Practice für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen. Europäische Kommission / AI Office
Guidelines zu GPAI-Modellpflichten ↗ Offizielle Auslegung zum Umfang der GPAI-Anbieterpflichten und dazu, wer darunter fällt. Europäische Kommission
RTR KI-Servicestelle ↗ Nationale KI-Servicestelle für Österreich — Auskunft und Koordination. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
BNetzA KI-Service-Desk ↗ Nationaler KI-Service-Desk für Deutschland zur Umsetzung der KI-Verordnung. Bundesnetzagentur (BNetzA)
Datenschutz erklärt ↗ Offizieller Einstieg der Europäischen Kommission zur DSGVO und zum Begriff personenbezogener Daten. Europäische Kommission
Wann dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden? ↗ Überblick zu Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Europäische Kommission
Auftragsverarbeitung nach DSGVO ↗ Offizielle Erläuterung zu Auftragsverarbeitung, AVV und Unterauftragsverarbeitern. Europäische Kommission
Standardvertragsklauseln (SCC) ↗ Offizieller Einstieg zu Standardvertragsklauseln und internationalen Datentransfers. Europäische Kommission