Selbsttest

EU-AI-Act-Selbsttest für Unternehmen

Der EU AI Act ist keine Empfehlung, sondern geltendes Recht. Aber er ist nur die eine Hälfte der KI-Compliance: Er regelt das System, die DSGVO regelt die Daten, die hineinlaufen. Dieser Selbsttest zeigt deshalb beides — AI-Act-Einstufung und eine schnelle Datenschutz-Ampel für KI-Nutzung.

26 Fragen
7+1 Dimensionen
2 Signale
Rahmen

Was dieser Test misst

Ein hoher Score heißt nicht, dass Sie „fertig“ sind. Er heißt, dass die Grundpflichten operationalisiert sind. Ein niedriger Score heißt umgekehrt nicht Panik, sondern: Klarheit schaffen, Prioritäten setzen, juristisch absichern — in dieser Reihenfolge. Achtung: Viele potenzielle KI-Fehltritte sind keine AI-Act-Verstöße, sondern DSGVO-Verstöße mit KI-Tools.

Anwendbarkeit & Rolle

Fallen Sie überhaupt unter den AI Act, und in welcher Rolle — Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler? Die Rolle bestimmt, welche Pflichten greifen.

Inventar & Risikoklassifizierung

Haben Sie alle eingesetzten KI-Systeme erfasst — inklusive eingebetteter KI in Drittanwendungen — und sauber nach Risikoklassen eingeordnet?

Verbotene Praktiken (Art. 5)

Neun verbotene Praktiken müssen sicher ausgeschlossen sein. Ein einzelner Treffer ist eine rechtliche Red Flag und wird nicht durch gute Antworten in anderen Bereichen relativiert.

Hochrisiko-Pflichten (Art. 6)

Hochrisiko umfasst Anhang-III-Bereiche und KI-Sicherheitskomponenten in regulierten Produkten. Daraus folgen Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Logging und menschliche Aufsicht.

Transparenz & Kennzeichnung (Art. 50)

Anbieter müssen ihre Systeme passend gestalten und Inhalte maschinenlesbar markieren. Betreiber müssen je nach Einsatz unter anderem über Deepfakes, Texte von öffentlichem Interesse sowie Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren.

AI-Literacy & Organisation (Art. 4)

Art. 4 verlangt angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Klare Verantwortlichkeiten und Vorfallprozesse sind sinnvolle Organisationskontrollen, aber keine eigenständigen Art.-4-Formvorgaben.

GPAI & Drittanbieter

Welche Foundation Models stecken in Ihren Systemen — auch indirekt über SaaS? Regeln Ihre Verträge, was Sie zur Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten brauchen?

DSGVO bei KI-Nutzung

Welche personenbezogenen Daten fließen in KI-Tools, auf welcher Grundlage, mit welcher Anbieterbindung — und mit welchem Risiko für Drittlandtransfer oder unkontrollierte Weiterverwendung?

Selbsttest

26 Fragen für eine ehrliche Standortbestimmung

Prüfen Sie zuerst Rolle und Anwendbarkeit. Bewerten Sie danach jede einschlägige Aussage mit Nein, Teilweise oder Ja; bei rollen- oder systembezogenen Fragen kann Nicht anwendbar gewählt werden. Der Reife-Score berücksichtigt nur einschlägige Fragen. Die Art.-5-Prüfung bleibt davon getrennt.

0 Nein
1 Teilweise
2 Ja
Nicht anwendbar
Hinweis vor dem Start: Dieser Selbsttest ist keine Rechtsberatung und kein Datenschutz-Audit. Er unterstützt die Standortbestimmung, ersetzt aber keine juristische Prüfung durch qualifizierte Beratung. Für rechtsverbindliche Bewertungen — insbesondere zur Einstufung Ihrer Systeme, zu Konformitätsbewertungen, Rechtsgrundlagen, Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfers — ziehen Sie spezialisierte Beratung hinzu.
Anwendbarkeit & Rolle

Diese Fragen klären, ob Ihr Unternehmen unter den AI Act fällt — und in welcher Rolle. Die Rolle bestimmt, welche Pflichten überhaupt gelten.

1. Wir haben geprüft, ob wir im Sinne des AI Act Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler sind — und für welche Systeme in welcher Rolle.

2. Wir kennen die extraterritoriale Reichweite: auch KI-Ausgaben, die in der EU verwendet werden, können Pflichten auslösen — unabhängig vom Firmensitz.

3. Bei jeder Eigenentwicklung oder wesentlichen Anpassung eines KI-Systems prüfen wir bewusst, ob wir damit vom Betreiber zum Anbieter werden.

Inventar & Risikoklassifizierung

Ohne Inventar keine Compliance. Diese Dimension prüft, ob Sie wissen, welche KI-Systeme im Haus sind — und wie sie regulatorisch einzuordnen sind.

4. Wir haben ein aktuelles Inventar aller eingesetzten KI-Systeme, inklusive eingebetteter KI in Drittanwendungen (z. B. Office-Suiten, CRM, Recruiting-Tools).

5. Jedes System ist nach Risikoklasse eingeordnet (verboten / hochrisiko / begrenzt-transparenzpflichtig / minimal) und die Einordnung ist begründet dokumentiert.

6. Wir haben einen definierten Prozess, wie neue KI-Systeme vor Einführung klassifiziert werden — nicht erst im Nachhinein.

Verbotene Praktiken (Art. 5)

Die Verbote 1 bis 8 gelten seit 2. Februar 2025. Das Verbot bestimmter Systeme für nicht einvernehmliche intime Inhalte oder Missbrauchsdarstellungen folgt im Dezember 2026. Hier gibt es kein „Teilweise": Jede Praxis muss aktiv und belastbar ausgeschlossen sein. Ein „Nein" wird als separate rechtliche Red Flag ausgewiesen, nicht mit dem Reife-Score verrechnet.

7. Wir haben aktiv geprüft und schließen aus, dass wir KI zur schädlichen Manipulation oder Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit einsetzen; ebenso schließen wir Social Scoring aus.

8. Wir haben aktiv geprüft und schließen individuelle Kriminalitätsprognosen sowie das ungezielte Auslesen von Internet- oder CCTV-Material zum Aufbau oder Ausbau von Gesichtsdatenbanken aus.

9. Wir haben aktiv geprüft und schließen Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und Echtzeit-Fernidentifizierung für Strafverfolgung im öffentlichen Raum aus. Ab Dezember 2026 schließen wir außerdem KI-Systeme für nicht einvernehmliche intime Inhalte oder Missbrauchsdarstellungen aus.

Hochrisiko-Pflichten (Art. 6)

Hochrisiko kann aus Anhang-III-Bereichen entstehen — HR/Recruiting, Kreditwürdigkeit, kritische Infrastruktur, Biometrie, Bildung — oder aus KI-Sicherheitskomponenten in regulierten Produkten wie Medizinprodukten, Maschinen, Fahrzeugen, Aufzügen oder Spielzeug.

10. Für Hochrisiko-Systeme haben wir ein dokumentiertes Risikomanagement, das den Lebenszyklus abdeckt (nicht nur ein einmaliges Assessment).

11. Menschliche Aufsicht ist nicht nur beschrieben, sondern operativ wirksam: benannte Personen können Entscheidungen überprüfen, korrigieren und den Betrieb stoppen.

12. Wir erfüllen die Pflichten für unsere Rolle: als Anbieter halten wir technische Dokumentation (Anhang IV), Datenqualitätsnachweise (Art. 10) und automatisches Logging (Art. 12) vor; als Betreiber nutzen wir die Systeme nach Anleitung, sichern menschliche Aufsicht, überwachen den Betrieb, bewahren Logs im Rahmen unserer Kontrolle auf und melden schwerwiegende Vorfälle (Art. 26).

Transparenz & Kennzeichnung (Art. 50)

Die Pflichten gelten ab 2. August 2026 auch unterhalb der Hochrisiko-Schwelle. Sie unterscheiden Rollen: Anbieter gestalten Systeme für Transparenz und markieren synthetische Inhalte maschinenlesbar; Betreiber informieren Betroffene über bestimmte Einsätze und kennzeichnen Deepfakes oder einschlägige Texte. Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.

13. Als Anbieter von Chatbots oder Sprachagenten gestalten wir diese so, dass Nutzer klar erkennen, wenn sie mit einem KI-System interagieren — sofern dies nicht aus den Umständen offensichtlich ist.

14. Als Anbieter generativer KI-Systeme sorgen wir dafür, dass KI-generierte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar erkennbar sind; bei Systemen, die vor dem 2. August 2026 am Markt waren, ist die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 berücksichtigt.

15. Als Betreiber informieren wir betroffene Personen über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung und legen Deepfakes sowie KI-generierte oder -manipulierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offen, soweit keine Ausnahme greift.

AI-Literacy & Organisation

Art. 4 verlangt seit Februar 2025 Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz von Personen, die für Anbieter oder Betreiber mit KI arbeiten. Er schreibt weder ein bestimmtes Kompetenzniveau noch eine Schulungsform oder ein Governance-Gremium vor. Die Fragen 17 und 18 prüfen deshalb ausdrücklich Best Practice beziehungsweise rollenbezogene Pflichten.

16. Wir treffen angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Personen, die für uns mit KI arbeiten. Dabei berücksichtigen wir Wissen, Erfahrung, Ausbildung oder Schulung sowie die konkreten Systeme und Risiken; eine formale Zertifizierung oder ein bestimmtes Kompetenzniveau behaupten wir nicht.

17. Best Practice, nicht Art.-4-Formpflicht: Verantwortlichkeiten für KI-Einsatz, Freigaben und Eskalationen sind in einer für uns passenden Form geklärt.

18. Best Practice und bei bestimmten Rollen gesetzlich relevant: Wir erkennen schwerwiegende Vorfälle intern und melden sie, wo für unsere Rolle gefordert, fristgerecht an die zuständigen Behörden.

GPAI & Drittanbieter

Die meisten Unternehmen sind Betreiber oder beziehen KI über Dritte. Ein Foundation Model ist nicht automatisch ein GPAI-Modell im Sinne des AI Act. GPAI-Pflichten treffen primär Modellanbieter; für Betreiber zählen passende Nutzungsanleitungen, Leistungsgrenzen, Datenbedingungen und Eskalationswege.

19. Wir wissen, welche KI-Modelle und KI-Anbieter in unseren Systemen stecken — auch indirekt über eingekaufte SaaS-Lösungen — und prüfen bei Bedarf, ob tatsächlich ein GPAI-Modell im Sinne des AI Act relevant ist.

20. Für KI-Systeme von Dritten liegen die für unsere Rolle benötigten Informationen und Kontaktwege vor: Nutzungsanleitung, Leistungsgrenzen, Datenbedingungen, Zuständigkeiten und Eskalationswege. Trainingsdaten-Zusammenfassung oder systemisches Risiko sind dagegen primär Pflichten von GPAI-Modellanbietern.

21. Wir haben eine Policy für den Umgang mit GPAI, die Sensitivitätsstufen, zulässige Eingaben, Datenabfluss und Prüfpflichten klar regelt — und halten uns daran.

DSGVO-Schnellcheck für KI-Nutzung

Der AI Act klassifiziert das KI-System. Die DSGVO greift, sobald personenbezogene Daten in die Nutzung einfließen — etwa Kunden-, Beschäftigten-, Bewerber- oder Gesundheitsdaten. Dieser Block ist bewusst praktisch gehalten: Er zeigt, ob Datenschutz als Betriebsfrage geklärt ist. Das ist besonders relevant, weil viele wichtige KI-Modelle nicht aus der EU kommen.

22. Wir wissen, welche personenbezogenen Daten in KI-Tools verarbeitet werden: in Prompts (Eingaben), hochgeladenen Dateien, Antworten, angebundenen Wissensquellen wie M365/CRM/ERP und Logs (technischen Protokollen) — inklusive Beschäftigten-, Kunden- und Bewerberdaten.

23. Für KI-Nutzungen mit personenbezogenen Daten sind Zweck, Rechtsgrundlage, zulässige Datenkategorien und Informationspflichten geklärt — ebenso, ob eine DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung) nötig ist, also eine strukturierte Datenschutz-Risikoprüfung vor dem Einsatz.

24. Für KI-Anbieter und KI-Funktionen in SaaS-Lösungen ist geklärt, welche datenschutzrechtliche Rolle der Anbieter hat. Falls er als Auftragsverarbeiter handelt, sind AVV, Unterauftragsverarbeiter, Löschfristen und Aufbewahrung von Prompts/Antworten geregelt; falls nicht, ist dokumentiert, auf welcher Grundlage die Nutzung zulässig ist und ob Eingaben für Training oder Produktverbesserung verwendet werden.

25. Datenresidenz und Drittlandtransfer sind geprüft: Wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer aus Support oder Subprozessoren zugreifen kann und welche Garantien dafür gelten, ist dokumentiert — nicht nur aus Anbieter-Marketing abgeleitet.

26. Mitarbeitende haben klare Leitplanken: freigegebene KI-Tools, No-Go-Daten, Berechtigungen, Vertraulichkeitslabels, PII-Masking (automatisches Entfernen personenbezogener Daten), Audit-Logs und Eskalation bei Unsicherheit.

Methodik

Worauf dieser Selbsttest aufbaut

Dieser Selbsttest orientiert sich an der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), den Leitlinien und Q&A der Europäischen Kommission und des AI Office zu verbotenen Praktiken, Art. 4, GPAI und den finalen Art.-50-Transparenzpflichten vom 20. Juli 2026. Der Test trennt deshalb anwendbare Reife-Fragen von Art.-5-Ausschlusskriterien und berücksichtigt rollen- oder systemabhängige Fragen nur, wenn sie einschlägig sind. Der DSGVO-Block verdichtet die operativ häufigsten KI-Datenschutzfragen: personenbezogene Daten, Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Drittlandtransfer, Retention, Trainingsnutzung und interne Nutzungsleitplanken. Als übergreifende Kontrollarchitektur wurde das NIST AI Risk Management Framework herangezogen. Die Auswahl der Fragen folgt dem gleichen Prinzip wie beim KI-Readiness-Selbsttest: wenige, scharf gestellte Items pro Dimension, keine vollständige Compliance-Prüfung, sondern eine Standortbestimmung in fünf bis zehn Minuten.

Transparenzhinweis: Dieser Selbsttest wurde unter KI-Unterstützung inhaltlich erarbeitet, redaktionell durchgesehen und wird laufend aktualisiert, wenn sich AI-Act-Guidance oder Praxisstand ändern.

Interpretation

Die vier AI-Act-Profile plus DSGVO-Ampel

Der Test soll keine juristische Ja-Nein-Antwort simulieren. Er zeigt, wo Ihr Unternehmen heute steht und welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Der AI-Act-Reife-Score berücksichtigt nur anwendbare Fragen; Art.-5-Red-Flags stehen separat daneben und verhindern jede Entwarnung durch einen hohen Score. Die DSGVO-Ampel zeigt, ob die Datenseite der KI-Nutzung tragfähig ist.

0–33 % der anwendbaren Punkte

Hoher Klärungsbedarf. Das Compliance-Risiko ist heute real und nicht beziffert. Vor jeder weiteren KI-Initiative gehört ein externer juristischer Check an den Anfang, nicht ans Ende.

34–64 % der anwendbaren Punkte

Auf gutem Weg, aber mit Lücken. Die Grundstruktur steht, aber zentrale Pflichten sind noch nicht belastbar. Alle gleich schwachen, anwendbaren Dimensionen schließen, bevor neue Use Cases aufgesetzt werden.

65–90 % der anwendbaren Punkte

Belastbare Compliance-Basis. Die Pflichten sind im Kern operationalisiert. Nächster Schritt: externer Compliance-Audit durch spezialisierte Kanzlei oder Wirtschaftsprüfung, plus laufendes Monitoring und saubere Vertragsführung mit GPAI-Anbietern.

91–100 % der anwendbaren Punkte

Hoher Governance-Reifegrad. Auch hier bleibt externe Prüfung in angemessenen Abständen Standard. Der Fokus liegt auf Weiterentwicklung: neue Guidance, neue Systeme und neue Anbieterbeziehungen.

0–4 Punkte DSGVO

Rot. Datenschutz ist nicht belastbar geklärt. KI-Nutzung mit personenbezogenen Daten gehört vor Skalierung in einen fokussierten Datenschutz-Check.

5–7 Punkte DSGVO

Gelb. Erste Leitplanken sind da, aber Anbieter, Rechtsgrundlage oder Drittlandtransfer sind noch nicht durchgehend sauber.

8–10 Punkte DSGVO

Grün. Die Datenseite wirkt operativ kontrolliert. Trotzdem bleiben neue Tools, neue Datenkategorien und Anbieterwechsel prüfpflichtig.

Weiterlesen

Der strategische Blick auf die gleiche Frage

Dieser Test ist bewusst eng an Regulierung und Datenschutz geführt. Wenn Sie parallel strategisch prüfen wollen, wie KI-ready Ihr Unternehmen insgesamt ist — Problemfit, Daten, Prozesse, Führung, Talent, Wertbeitrag und Governance — empfiehlt sich der Schwestertest.

Originalquellen

Wo Sie die Pflichten im Wortlaut nachlesen

Der Selbsttest verdichtet — die Originalquellen sind der Maßstab. Die folgenden Einstiege decken Gesetzestext, Anwendungsfristen, EU-Auslegungshilfen zu den kritischen Artikeln, Art.-50-Transparenzhilfen, AI-Literacy-Hilfen, GPAI-Regime und die nationalen Servicestellen in Österreich und Deutschland ab.

QuelleZweckHerausgeber
Verordnung (EU) 2024/1689 — EUR-Lex ↗ Amtlicher Volltext im Amtsblatt der EU — die rechtsverbindliche Grundlage. Amt für Veröffentlichungen der EU
Verordnung (EU) 2026/1744 — Digital Omnibus on AI ↗ Amtliche Änderung des AI Act: unter anderem neue Anwendungsfristen für Hochrisiko-Systeme, die Art.-50-Übergangsfrist und das zusätzliche Art.-5-Verbot für bestimmte nicht einvernehmliche intime Inhalte oder Missbrauchsdarstellungen. Amt für Veröffentlichungen der EU
AI Act — Überblick inkl. Timeline ↗ Ziele, Risikoklassen und aktuelle Anwendungsdaten: in Kraft 1. August 2024; Verbote und AI-Literacy seit 2. Februar 2025; GPAI und Governance seit 2. August 2025; Grundanwendung ab 2. August 2026; bestimmte Hochrisiko-Bereiche ab 2. Dezember 2027; produktintegrierte Hochrisiko-Systeme ab 2. August 2028. Europäische Kommission
AI Office ↗ EU-Stelle für Guidance und die Aufsicht über GPAI-Modelle; die nationalen Marktüberwachungsbehörden setzen die Regeln für KI-Systeme grundsätzlich auf nationaler Ebene durch. Europäische Kommission
AI Act Single Information Platform / Service Desk ↗ Operativer Einstieg für Umsetzungsfragen: AI Act Explorer, Compliance Checker, FAQ, nationale Ressourcen und Kontakt zum Service-Desk-Team. Europäische Kommission / AI Office
Guidelines zu verbotenen Praktiken (Art. 5) ↗ Offizielle Auslegungshilfe zu den verbotenen KI-Praktiken (Februar 2025). Europäische Kommission
Guidelines zur Definition eines KI-Systems ↗ Abgrenzung, was überhaupt unter den AI Act fällt (Februar 2025). Europäische Kommission
Finale Leitlinien zu Art.-50-Transparenzpflichten ↗ Finale Auslegung vom 20. Juli 2026: getrennte Pflichten von Anbietern und Betreibern, Kennzeichnung synthetischer Inhalte, Deepfakes und Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse; anwendbar ab 2. August 2026. Europäische Kommission / AI Office
Quick Facts zu Art. 50 ↗ Kurzüberblick zu vier Transparenzfällen, Durchsetzung und der Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Kennzeichnung bestimmter generativer Bestandssysteme. Europäische Kommission / AI Office
AI Literacy — Q&A der Kommission ↗ Offizieller Einstieg zu Art. 4: Zielgruppe, Mindestinhalte, risikobasierter Zuschnitt und Durchsetzung. Europäische Kommission / AI Office
Repository of AI literacy practices ↗ Praxisbeispiele für AI-Literacy-Maßnahmen. Die Sammlung begründet keine Konformitätsvermutung, eignet sich aber als Vergleichspunkt für Programme. Europäische Kommission / AI Office
GPAI Code of Practice — Inhalte ↗ Aktuelle offizielle Landingpage zu Inhalt und Struktur des freiwilligen GPAI Code of Practice für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen. Europäische Kommission / AI Office
Guidelines zu GPAI-Modellpflichten ↗ Offizielle Auslegung zum Umfang der GPAI-Anbieterpflichten und dazu, wer darunter fällt. Europäische Kommission
RTR KI-Servicestelle ↗ Nationale KI-Servicestelle für Österreich — Auskunft und Koordination. Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
BNetzA KI-Service-Desk ↗ Nationaler KI-Service-Desk für Deutschland zur Umsetzung der KI-Verordnung. Bundesnetzagentur (BNetzA)
Datenschutz erklärt ↗ Offizieller Einstieg der Europäischen Kommission zur DSGVO und zum Begriff personenbezogener Daten. Europäische Kommission
Wann dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden? ↗ Überblick zu Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Europäische Kommission
Auftragsverarbeitung nach DSGVO ↗ Offizielle Erläuterung zu Auftragsverarbeitung, AVV und Unterauftragsverarbeitern. Europäische Kommission
Standardvertragsklauseln (SCC) ↗ Offizieller Einstieg zu Standardvertragsklauseln und internationalen Datentransfers. Europäische Kommission